„Die passen doch.“ — Diesen Satz hören wir regelmäßig, wenn es um Steckverbinder an Photovoltaikanlagen geht. Und rein mechanisch stimmt er sogar oft. Elektrisch, normativ und haftungsrechtlich sieht die Sache anders aus. Aktuell haben wir genau darüber mit einem Solarteur diskutiert.
Lage und Konstruktion

Bei dem Objekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus im Süden von München mit Flachdach. Auf dem Dach sind zwei getrennte Photovoltaikanlagen mit je etwa 20 kWp aufgeständert montiert. Eine Anlage ist in Ost-West-Ausrichtung ausgeführt, die zweite in Südausrichtung.
Gut und schlecht
Die Aufteilung in eine Ost-West- und eine Südanlage ist durchdacht: Die Ost-West-Anlage liefert ein breiteres, gleichmäßigeres Tagesprofil, die Südanlage die höhere Spitzenleistung. Für ein Mehrfamilienhaus mit über den Tag verteiltem Verbrauch ist das eine sinnvolle Kombination.
Beim genaueren Hinsehen fiel uns aber ein Detail auf, das auf Fotos kaum auffällt und trotzdem sicherheitsrelevant ist: An den Zuleitungen und an längeren Verbindungskabeln zwischen den Modulfeldern wurden Steckverbinder unterschiedlicher Hersteller miteinander gepaart. Zwischen den Modulen selbst ist das kein Thema — dort sitzen ab Werk durchgängig identische Stecker. Das Problem entsteht dort, wo konfektionierte Kabel ins Spiel kommen.
Warum „kompatibel“ nicht reicht

Steckverbinder vom Typ MC4 sind mechanisch weitgehend gleich aufgebaut. Viele Fabrikate lassen sich problemlos zusammenstecken und halten auch. Genau das ist die Falle. Denn der elektrische Kontakt hängt nicht von der Steckgeometrie ab, sondern von der Kontaktfeder im Inneren — von deren Federkraft, Materialpaarung und Oberflächenbeschichtung. Diese Bauteile sind zwischen Herstellern nicht abgestimmt.
Die maßgebliche Norm für PV-Steckverbinder ist IEC 62852:2014 + A1:2020. Sie ist auf Steckverbinder desselben Typs innerhalb einer Herstellerfamilie ausgelegt — nicht auf herstellerübergreifende Kombinationen. Eine Zertifizierung nach dieser Norm sagt also nichts darüber aus, ob ein Stecker des einen Herstellers mit der Buchse eines anderen sicher funktioniert.
Was der Hersteller dazu sagt
Stäubli, Hersteller der MC4-Steckverbinder, äußert sich dazu eindeutig: Kreuzverbau von Steckverbindern verschiedener Hersteller ist nicht zulässig. Als Gründe nennt Stäubli chemische Unverträglichkeit der Materialien und unterschiedliche Wärmeausdehnungskoeffizienten, die über die Zeit zu Kontaktkorrosion führen. Die Folge könne bis zu verbrannten Steckern, Lichtbogenbildung und im Extremfall Bränden reichen (Quelle: Solarserver, 2022).
Entscheidend ist der haftungsrechtliche Teil: Weil die Steckerhersteller das Zusammenstecken mit Fremdprodukten ausdrücklich ausschließen, haften sie im Schadensfall nicht. Die Verantwortung liegt dann beim Errichter der Anlage. Mit dem Kreuzverbau verlieren zudem die Bauart-Zertifikate (TÜV, UL) ihre Gültigkeit für diese Verbindung.
Was passiert bei schlechter Kontaktierung?
Ein Übergangswiderstand von wenigen Milliohm klingt harmlos. Bei 15 A Strangstrom entsteht daraus Verlustleistung, die sich exakt an der Kontaktstelle in Wärme umsetzt. Die Steckverbindung erwärmt sich, das Kontaktmaterial altert schneller, die Federkraft lässt nach — und der Übergangswiderstand steigt weiter. Dieser Effekt verstärkt sich selbst.
Am Ende dieser Kette steht im günstigen Fall ein Ertragsverlust, im ungünstigen ein Lichtbogen auf dem Dach. Und anders als viele andere Mängel ist dieser von unten praktisch nie zu sehen.
Verlieren die Module ihre Zulassung?

An dieser Stelle kam vom Solarteur das Argument, ein Abschneiden der Originalstecker am Modul führe zum Verlust der Modulzulassung. Wenn der passende Steckertyp nicht zu beschaffen ist, bleibt nämlich nur, den ersten und letzten Stecker des Modulstrings abzuschneiden und einen zum Zuleitungssystem identischen Stecker fachgerecht aufzucrimpen.
Diese Sorge halten wir für deutlich übergewichtet. Betroffen sind zwei Stecker pro String — an den Enden, nicht an jedem Modul. Der Eingriff findet am Kabel statt, nicht am Laminat, nicht an der Anschlussdose, nicht an den Bypass-Dioden. Wird mit dem richtigen Werkzeug und den passenden Kontakten sauber gecrimpt, entsteht eine normkonforme Verbindung mit definierten Eigenschaften.
Dem steht eine dauerhafte Steckverbindung gegenüber, deren Kontakteigenschaften niemand geprüft hat, für die kein Hersteller die Verantwortung übernimmt und deren Zertifizierung erloschen ist. In der Abwägung ist das Risiko der nicht abgestimmten Steckerpaarung eindeutig höher zu bewerten als die theoretische Diskussion über eine Modulzulassung. Hinzu kommt: Der Errichter, der auf dem Kreuzverbau besteht, haftet am Ende selbst dafür.
Empfehlung
Wer eine Anlage abnimmt oder prüfen lässt, sollte die Steckverbinder an den Übergängen zwischen Modulstrings, Verbindungskabeln und Zuleitung ausdrücklich kontrollieren lassen — Hersteller und Typ, nicht nur „passt“. In der Ausschreibung gehört der Steckverbindertyp mit Herstellerangabe festgeschrieben, damit dieses Problem gar nicht erst entsteht. Und wenn es doch entstanden ist: sauber nachcrimpen ist der richtige Weg, nicht die Diskussion darüber, ob es auch so noch ein paar Jahre hält.