Seit dem 1. Juni 2026 ist in Deutschland das sogenannte Energy Sharing möglich. Die rechtliche Grundlage steht in § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der bereits am 22. Dezember 2025 verabschiedet wurde und zum jetzigen Stichtag in Kraft getreten ist. Damit setzt der Gesetzgeber eine Vorgabe der EU-Strommarktrichtlinie um. Für viele bestehende Photovoltaikanlagen eröffnen sich dadurch plötzlich neue Möglichkeiten, ihren Überschussstrom dort zu nutzen, wo er bisher nicht ankam. Wir schauen uns ein konkretes Beispiel an, bei dem genau diese Frage gerade aktuell ist.
Lage und Konstruktion

Bei dem Objekt handelt es sich um eine Liegenschaft mit zwei Gebäuden auf einem gemeinsamen Grundstück. Auf den Dächern beider Gebäude ist jeweils eine Photovoltaikanlage montiert. Beide Anlagen sind über separate Zuleitungen direkt an den Trafo auf dem Grundstück angeschlossen. Auf dem linken Gebäude befindet sich eine Anlage mit 29,8 kWp, auf dem rechten Gebäude — Hausnummer 12 — eine Anlage mit 40 kWp. Im rechten Gebäude sind zudem zwei Großverbraucher-Zähler mit Wandlermessung installiert. Die 40-kWp-Anlage speist über einen der beiden Großzähler ein. Der zweite Großzähler versorgt einen weiteren Großverbraucher im selben Gebäude — bekommt vom erzeugten PV-Strom aber bislang nichts ab.
Gut und schlecht
Vom Ansatz her ist die Energieversorgung des Areals gut gedacht: zwei Anlagen, zwei Einspeisepunkte, kurze Wege zum Trafo. Auch die Auslegung mit Wandlermessung passt zu den Leistungen der angeschlossenen Verbraucher.
Die Schwäche zeigt sich beim genaueren Hinsehen: Wenn die 40-kWp-Anlage mehr produziert als der zugeordnete Großzähler verbraucht, fließt der Überschuss ins Netz — obwohl im selben Gebäude, nur wenige Meter entfernt, hinter dem zweiten Zähler ein Verbraucher sitzt, der diesen Strom direkt nutzen könnte. Ebenso bei der 29,8-kWp-Anlage auf dem linken Gebäude, deren Eigenverbrauch saisonal stark schwankt. Bisher war diese Konstellation technisch und regulatorisch nicht ohne Weiteres lösbar.
Was ist Energy Sharing?
Energy Sharing erlaubt es, lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen mit anderen Anschlussnutzern im selben Bilanzierungsgebiet zu teilen — ohne dass dafür eine eigene Direktleitung gelegt werden muss. Die Verrechnung erfolgt bilanziell über die Zähler, die physische Lieferung über das öffentliche Netz. Geregelt ist das in § 42c EnWG. Verteilnetzbetreiber sind seit dem 1. Juni 2026 verpflichtet, das technisch zu ermöglichen. Ab Juni 2028 wird der Anwendungsbereich auf angrenzende Bilanzierungsgebiete derselben Regelzone erweitert.
Wie könnte es hier funktionieren?
Bei diesem Objekt bietet sich Energy Sharing fast schon idealtypisch an. Die zwei Photovoltaikanlagen, die heute jeweils nur „ihren“ Großzähler bedienen, könnten ihren Überschuss bilanziell dem zweiten Großzähler in der Hausnummer 12 zuordnen. Aus Sicht des zweiten Großverbrauchers bedeutet das: Solange die PV-Anlagen erzeugen und der Eigenverbrauch hinter den einspeisenden Zählern gedeckt ist, fließt der bilanzielle Überschuss in seinen Bilanzkreis — zu einem deutlich günstigeren Strompreis als der reguläre Netzbezug.
Technisch sind in der Regel intelligente Messsysteme (Smart Meter) an allen beteiligten Zählpunkten erforderlich. Vertraglich braucht es eine Energy-Sharing-Vereinbarung zwischen den Teilnehmern und die entsprechende Anmeldung beim Messstellenbetreiber und Netzbetreiber. Die praktische Umsetzung steckt allerdings noch in den Kinderschuhen: Abrechnungsprozesse müssen sich einspielen, und der flächendeckende Smart-Meter-Rollout ist nicht abgeschlossen.
Empfehlung
Wer eine bestehende PV-Anlage mit regelmäßigem Einspeiseüberschuss betreibt und in räumlicher Nähe weitere Verbraucher hat — Vereinsgebäude, Nebenanlagen, Mieter im selben Objekt — sollte Energy Sharing jetzt prüfen. Drei Punkte sind dabei entscheidend: Sind alle relevanten Zähler smart-meter-fähig? Liegen die geplanten Teilnehmer im selben Bilanzierungsgebiet? Und wer übernimmt die Rolle des Energy-Sharing-Koordinators gegenüber dem Netzbetreiber? Für das hier vorgestellte Projekt prüfen wir derzeit genau diese Fragen — über das Ergebnis berichten wir in einer der nächsten Ausgaben.