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Neubau

Ab dem 31.05 2023 gibt es in der Bayerische Bauordnung (BayBO) den neuen Art. 44a „Solare Anlagen“.

Gebäudeeigentümer von Nichtwohngebäuden müssen bei Bauanträgen, die eingereicht werden:

  1. ab dem 1. März 2023, wenn das Gebäude nur für Geschäfts- oder Industriezwecke genutzt wird, oder
  2. ab dem 1. Juli 2023, wenn es für andere nicht wohnliche Zwecke genutzt wird,

sicherstellen, dass auf den passenden Dächern Anlagen installiert werden, die mit Sonnenenergie Strom erzeugen können. Diese Regel gilt auch, wenn du das gesamte Dach eines Gebäudes ab dem 1. Januar 2025 erneuerst.

PV Anlage Bürogebäude

Die Installation von Photovoltaik auf Büro- oder Gewerbeobjekten ist häufig ein Invest, dass sich bereits in wenigen Jahren amortisiert.

Die vorhandenen groß dimensionierten Stromanschlüsse, der Stromverbrauch, der insbesondere tagsüber hoch ist und die häufig gut nutzbaren Dachflächen machen eine wirtschaftliche Nutzung von Solarenergie sehr wahrscheinlich.

Wenn die Installation gleich beim Neubau mit geplant wird, liegen die Kosten nochmals deutlich niedriger als bei der Nachrüstung.

Zu dieser Regelung der BayBO gibt es natürlich auch Ausnahmen:

Die Anforderungen muss man nicht erfüllen, wenn:

  1. diese anderen gesetzlichen Regeln widersprechen, wie zum Beispiel denen in einer Stadtplanungsverordnung oder einer Verordnung nach Art. 81, oder
  2. Es in diesem speziellen Fall a) technisch nicht machbar ist oder b) aufgrund von besonderen Umständen zu schwierig oder zu teuer wäre, besonders wenn man zeigen kannst, dass die Kosten während der üblichen Nutzungsdauer des Gebäudes sich nicht wieder amortisieren.

Die Anforderungen gelten für Gebäude, die die Vorschriften zur Nutzung erneuerbarer Energien des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten müssen. Sie gelten als erfüllt, wenn Anlagen für Solarenergie oder Anlagen für Strom aus erneuerbaren Energien installiert wurden.

Photovoltaik und Bürogebäude

Photovoltaikanlagen auf Bürogebäuden bringen zahlreiche Vorteile mit sich, die sowohl wirtschaftlicher als auch umweltfreundlicher Natur sind.

  1. Senkung der Energiekosten: Eine der wesentlichen Vorteile von Photovoltaikanlagen auf Bürogebäuden ist die Reduzierung der Energiekosten. Durch die Gewinnung von Solarstrom kann ein Bürogebäude seinen eigenen Energiebedarf decken und so die Ausgaben für Strom erheblich reduzieren.
  2. Unabhängigkeit und Sicherheit: Photovoltaikanlagen ermöglichen es einem Bürogebäude, einen Teil seiner Energie unabhängig vom öffentlichen Netz zu erzeugen. Dies schafft eine größere Energieunabhängigkeit und erhöht die Versorgungssicherheit.
  3. Umweltfreundlich: Solarstrom ist eine erneuerbare Energiequelle, die keine schädlichen Emissionen freisetzt. Durch die Nutzung von Solarstrom können Bürogebäude ihren CO2-Fußabdruck verringern und zum Umweltschutz beitragen.
  4. Wirtschaftliche Vorteile: In vielen Ländern gibt es finanzielle Anreize und Subventionen für den Einsatz von Photovoltaikanlagen. Diese können die Anfangsinvestitionen erheblich reduzieren und den ökonomischen Nutzen noch weiter steigern.
  5. Verbesserung des Firmenimages: Ein Unternehmen, das Photovoltaikanlagen auf seinem Bürogebäude installiert, demonstriert seine Verpflichtung zu nachhaltigen und umweltfreundlichen Praktiken. Dies kann das Firmenimage verbessern und Kunden, Mitarbeiter und Stakeholder positiv beeinflussen.
  6. Nutzung ungenutzter Flächen: Dächer von Bürogebäuden sind oft ungenutzte Flächen. Durch die Installation von Photovoltaikanlagen können diese Flächen sinnvoll genutzt und in Energie umgewandelt werden.

Insgesamt stellen Photovoltaikanlagen eine sinnvolle und vorteilhafte Investition für Bürogebäude dar. Sie helfen, die Energiekosten zu senken, verbessern die Energieeffizienz, tragen zum Umweltschutz bei und können sogar zur Verbesserung des Firmenimages beitragen.

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