August 2023
Die Belegung von Dachflächen bis zur Grundstücksgrenze war bis vor kurzen noch verboten. Eine Änderung der Bayerischen Bauordnung ermöglicht jetzt eine bessere Ausnutzung der Dachflächen.
Die Belegung von Dachflächen bis zur Grundstücksgrenze war bis vor kurzen noch verboten. Eine Änderung der Bayerischen Bauordnung ermöglicht jetzt eine bessere Ausnutzung der Dachflächen.