April 2023
Jede Bauleistung, somit auch die Montage einer Photovoltaikanlage muss am Ende abgenommen werden. Bei diesem Gebäude wurden wir gebeten vor der Abname eine Vorbegehung durchzuführen um gegebenenfalls schon Mängelpunkte fest zu stellen.
Jede Bauleistung, somit auch die Montage einer Photovoltaikanlage muss am Ende abgenommen werden. Bei diesem Gebäude wurden wir gebeten vor der Abname eine Vorbegehung durchzuführen um gegebenenfalls schon Mängelpunkte fest zu stellen.
Es ist ja zunächst sehr lobenswert, wenn man möglichst viel Photovoltaikflächen errichtet. Jede kWh erzeugter Solarstrom hilft. Jedoch sollten die Konstruktionen nicht so optisch fragwürdig montiert werden, wie in diesen Beispielen.
Die Belegung von Dachflächen bis zur Grundstücksgrenze war bis vor kurzen noch verboten. Eine Änderung der Bayerischen Bauordnung ermöglicht jetzt eine bessere Ausnutzung der Dachflächen.
Bei der Neumontage einer Aufdachanlage wurden wir als Gutachter zur baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. Die Vielzahl der Mängel konnten nur durch eine Neumontage beseitigt werden.
Bei dem Objekt handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhaus mit einer In-Dach-Anlage. Das ist optisch sehr dezent, hat aber auch Nachteile. Hier wurde auch eine Wärmepumpe zur Wärme- und Kälteerzeugung verbaut, das ist eine perfekte Kombination.
Es ist vorbildlich wenn man auf ein Dach soviel Photovoltaikmodule wie technisch möglich installiert. Dabei müssen jedoch ein paar Dinge berücksichtigt werden.